Anwalt für unlauteren Wettbewerb (UWG) in Berlin
Kanzlei für Wettbewerbsrecht (UWG)
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Kanzlei für Wettbewerbsrecht in Berlin.
Wir beraten bei Abmahnung, einstweiliger Verfügung und Klage.
Anwälte

Abmahnungen

Hinweis: Derzeit und bis auf weiteres übernimmt unsere Kanzlei nur noch Mandate aus dem Strafrecht. Für die Themen Wettbewerbsrecht und Abmahnungen nennen wir Ihnen auf Anfrage gerne eine andere kompetente Kanzlei.

Abmahnungen werden als außergerichtliches Mittel zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberecht usw. genutzt.

Sinn der Abmahnung soll es sein, ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, welches deutlich teurer wäre als eine Abmahnung.

Eine Abmahnung beinhaltet in aller Regel eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie eine Berechnung der für die Abmahnung entstandenen Anwaltsgebühren. Diese kann der Versender der Abmahnung (im Wettbewerbsrecht also ein Mitbewerber des Abgemahnten) vom Abgemahnten zurückverlangen.
 

Selber Abmahnung erhalten?

  • Achten Sie auf die Fristen! Eine Abmahnung zu ignorieren führt im Wettbewerbsrecht meistens zu einem Gerichtsverfahren mit hohen Kosten.
     
  • Unterschreiben Sie nicht ungeprüft die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese ist das eigentlich “Gefährliche” an einer Abmahnung, und nicht die Abmahngebühr des Rechtsanwalts.

    Lassen Sie die Abmahnung und die Unterlassungserklärung lieber von einem Rechtsanwalt überprüfen und ggf. modifizieren.
     
  • Wenn sie eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, ist Ihr Unternehmen an diese Erklärung dauerhaft gebunden. Stellen Sie also sicher, daß der in der Abmahnung beanstandete Verstoß nicht mehr vorkommt, da andernfalls eine Vertragsstrafe gezahlt werden muß.
     
  • Senden Sie uns die Abmahnung per Post, E-Mail oder Fax und kontaktieren Sie uns. Wir können Ihnen kurzfristig eine Einschätzung der Kosten für die Rechtsprüfung und Vertretung ggü. der Gegenseite geben.
     

Ihre Mitbewerber verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht (UWG)?

  • Senden Sie uns die Belege für die Verletzung des Wettbewerbsrechts (Screenshots, Bilder, Unterlagen) und wir überprüfen die Rechtslage.

    Ihre Ansprüche auf Unterlassung usw. setzen wir ggf. außergerichtlich (Abmahnung) und/oder gerichtlich (Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung, Klage) durch.

    Über die jeweils entstehenden Gebühren informieren wir Sie selbstverständlich vorab.
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Anwalt UWG Berlin Pohl & Marx - Rechtsanwälte | Letzte Aktualisierung am 08.11.2012.

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